SEXUELLE BELÄSTIGUNG
Klarheit und Schutz durch Führungskräfte
Übergriffe im Arbeitskontext sind kein Randthema. Neben Leid für die Betroffenen entstehen erhebliche Risiken für Unternehmenskultur, Produktivität und Reputation. Mit seinen Angeboten befähigt der WEISSER RING Impact Campus Mitarbeitende, diese Situationen frühzeitig zu erkennen, richtig zu handeln und nachhaltig vorzubeugen. Dabei bauen wir auf 50-jährige Expertise in der Hilfe für Betroffene von (sexualisierter) Gewalt.
Frühzeitig handeln ist Führungsaufgabe: Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Der WEISSER RING Impact Campus bietet Trainings und Vorträge zum Thema sexuelle Belästigung an.
Die Angebote fördern:
- Schutz von Mitarbeitenden: Verständnis für emotionale Belastungen (Scham, Angst, Unsicherheit) sowie Handlungssicherheit im Umgang mit Kolleg:innen und Teams.
- Führungskompetenz: Sicherheit im Umgang mit Betroffenen und professionelles Handeln in sensiblen Situationen.
- Risikofrüherkennung: Prävention statt Krisenmanagement durch die Sensibilisierung für Muster und Dynamiken von Übergriffen.
- Unternehmenskultur: Die Förderung eines respektvollen, sicheren Arbeitsumfelds erhöht das Vertrauen der Mitarbeitenden.
- Rechtssicherheit: Eine klare Orientierung im straf- und arbeitsrechtlichen Rahmen minimiert Haftungsrisiken und Fehlentscheidungen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Formate:
- Grundlagenwissen: Formen und Dynamiken sexualisierter Übergriffe im Arbeitskontext
- Fakten und Hintergründe: Auswirkungen auf Betroffene, Teams und Organisationen
- Rechtliche Grundlagen: Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Betroffenen
- Melde- und Unterstützungsstrukturen: Interne Meldewege, externe Hilfsangebote sowie Unterstützungsangebote des WEISSEN RINGS
- Rolle und Verantwortung im Unternehmen: Angemessener Umgang mit Hinweisen und Meldungen sowie Schutz und Unterstützung von Betroffenen
- Perspektive von Betroffenen: Bedürfnisse und Erwartungen von betroffenen Personen sowie sensible Gesprächsführung
- Selbstreflexion und Grenzwahrnehmung: Eigenes Empfinden von Nähe, Distanz und Grenzen
Unsere Leistungen
Qualifizierte Beratung und Unterstützung in allen Bereichen der Prävention und Intervention.
Praxisnahe Schulungen für Fachkräfte, Unternehmen und Organisationen.
Vernetzung mit bundesweiten Expertinnen und Experten für nachhaltige Lösungen.
Individuelle Konzepte für Ihren spezifischen Bedarf und Ihre Zielgruppe.
Grenzverletzungen im beruflichen Kontext: Schwerpunkt sexuelle Belästigung
Bei sexuellen Grenzverletzungen und Belästigungen am Arbeitsplatz kommt Führungskräften eine besondere Verantwortung zu: Sie sind häufig erste Ansprechpersonen für Betroffene, müssen Hinweise ernst nehmen und angemessen reagieren. Durch dieses Training, das fachlichen Input mit praxisnahen Übungen verbindet, gewinnen Führungskräfte ein fundiertes Verständnis für sexuelle Grenzverletzungen im Arbeitskontext und Handlungskompetenz.
Dauer
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Zielgruppe
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Umgang mit grenzverletzendem Verhalten: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Der Vortrag vermittelt Führungskräften und Mitarbeitenden einen fundierten Überblick über Erscheinungsformen, Dynamiken und Auswirkungen grenzverletzenden Verhaltens im Arbeitskontext. Dabei werden rechtliche Rahmenbedingungen ebenso beleuchtet wie die Verantwortung von Unternehmen und Führungskräften. Ziel ist es, für das Thema zu sensibilisieren, Handlungssicherheit zu fördern und eine respektvolle und sichere Arbeitsumgebung zu unterstützen.
Dauer
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Zum KontaktformularSexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann alle treffen
Sexuelle Belästigung spielt sich nicht nur auf der Straße und im Internet ab, sondern auch am Arbeitsplatz – zwischen Mitarbeitenden, durch Kund:innen oder in hierarchischen Beziehungen. Laut einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) haben 20 Prozent aller Befragten selbst oder in ihrem Arbeitsumfeld schon einmal sexuelle Grenzverletzungen erlebt. Das ist jede:r fünfte Beschäftigte. Frauen sind dabei deutlich häufiger betroffen als Männer.
Was ist sexuelle Belästigung?
Doch wo genau fängt sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz an? Ob etwas als Spaß oder als übergriffig erlebt wird, bestimmt die Perspektive der betroffenen Person. Das Gesetz definiert den Begriff nicht über die Absicht der belästigenden Person, sondern darüber, ob ein Verhalten objektiv betrachtet sexuell übergriffig ist und sich die betroffene Person dadurch diskriminiert fühlt. Nonverbale und verbale Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind anzügliche Blicke, sexualisierte Kommentare oder Anspielungen, unerwünschte Berührungen, das Zeigen oder Versenden von pornografischem Material sowie die Aufforderung zu sexuellen Handlungen.
Unsere Trainer:innen
Unsere Trainer:innen sind professionell ausgebildet und verbinden fundiertes Fachwissen mit konkreter Anwendungspraxis. Durch ihre Erfahrung in der Ausbildung und Begleitung ehrenamtlich Engagierter des WEISSEN RINGS bringen sie zudem ein tiefes Verständnis für die Werte, Haltung und besondere Verantwortung des Vereins mit.
Was sind mögliche Folgen?
Oftmals sind die Betroffenen im ersten Moment geschockt, fühlen sich danach ohnmächtig und der Situation ausgeliefert. Obwohl es im Ermessen der betroffenen Personen liegt, wann eine Grenze verletzt wurde, unternehmen die Beschäftigten nicht immer etwas gegen die sexuelle Belästigung, weil sie nicht wissen, wie Führungskräfte und Unternehmen mit Hinweisen oder gar Beschwerden umgehen. Umso wichtiger ist es für Betriebe, die Prävention von Diskriminierung und damit auch von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu machen. Denn der Vorwurf sexueller Übergriffe wiegt schwer und kann für Unternehmen ernste Konsequenzen haben. Bevor es zu Imageschäden, einem schlechten Betriebsklima oder wachsender Fluktuation kommt, setzt das Angebot des WEISSER RING Impact Campus präventiv bei der Ursache an. Wir begleiten Unternehmen mit fundierter Wissensvermittlung, etwa indem wir Führungskräfte darin stärken, sich in die Betroffenenperspektive zu versetzen und dadurch empathisch zu kommunizieren. So erwerben sie Handlungssicherheit im Umgang mit Grenzverletzungen im Arbeitskontext.
Wie ist die Rechtslage?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet Arbeitgeber, Präventions- und Schutzmaßnahmen gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen. Konkrete Vorgaben macht das Gesetz jedoch nicht. Die Maßnahmen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die passenden Strukturen zu finden oder bereits bestehende Prozesse zu optimieren.
FAQs
Was gilt als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz umfasst jedes unerwünschte Verhalten mit sexuellem Bezug, das die Würde einer Person verletzt. Dazu zählen verbale, nonverbale und körperliche Übergriffe wie anzügliche Kommentare, unerwünschte Berührungen oder das Versenden pornografischer Inhalte. Entscheidend ist nicht die Absicht der handelnden Person, sondern, ob die Würde verletzt wird und die sexuelle Selbstbestimmung der betroffenen Person eingeschränkt ist.
Quelle Definition sexuelle Belästigung: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__3.html
Welche Pflichten haben Unternehmen bei dem Verdacht auf sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz?
Unternehmen sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung und übergriffigem Verhalten am Arbeitsplatz zu schützen. Dazu gehören Präventionsmaßnahmen, das Einrichten von Anlaufstellen, wie zum Beispiel des Betriebsrats, einer internen Beschwerdestelle oder einer für das Thema Gleichstellung beauftragten Person, sowie die Bekanntmachung von Informationen über solche Stellen, klare Meldewege und ein konsequenter Umgang mit Hinweisen und Beschwerden. Bei Meldungen an Führungskräfte müssen Unternehmen unmittelbar handeln, denn sie haben gegenüber ihren Beschäftigten eine besondere Fürsorgepflicht. Ziel ist es, ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Quelle Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__12.html
Quelle Fürsorgepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__618.html
Wie können Unternehmen eine klare „Null-Toleranz“-Kultur gegenüber sexueller Belästigung etablieren?
Unternehmen können eine klare Null-Toleranz-Kultur gegenüber sexueller Belästigung etablieren, indem sie verbindliche Verhaltensrichtlinien, transparente Meldewege und konsequente Maßnahmen bei Vorfällen schaffen. Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung zu sexueller Belästigung und Sexismus am Arbeitsplatz stärken das Bewusstsein für Grenzverletzungen und fördern eine respektvolle Unternehmenskultur, in der Betroffene geschützt und ernst genommen werden.
Quelle Wirkungen der Schulungen: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Leitfaeden/leitfaden_was_tun_bei_sexueller_belaestigung.pdf?__blob=publicationFile&v=28
Welche Rolle spielen Führungskräfte bei der Prävention sexueller Belästigung?
Führungskräften kommt bei der Prävention von Diskriminierung und sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz besondere Verantwortung zu. Sie sollten Hinweise auf sexuelle Belästigung ernst nehmen, sensibel reagieren und vertraulich behandeln. Wichtig ist es, Betroffene zu unterstützen, weitere Schritte transparent zu kommunizieren und interne sowie externe Unterstützungsangebote einzubinden. Sollten Führungskräfte selbst Auslöser sein, können sich Mitarbeitende direkt an zentrale Anlaufstellen wie den Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragte wenden.
Wie können Unternehmen sicherstellen, dass Betroffene Vorfälle ohne Angst vor Konsequenzen melden?
Unternehmen können Betroffene unterstützen, indem sie vertrauliche und sichere Meldewege, klare Ansprechpersonen und transparente Prozesse schaffen. Eine offene Unternehmenskultur, die sexuelle Belästigung und Diskriminierung konsequent ernst nimmt, stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und fördert die Bereitschaft, Grenzverletzungen frühzeitig anzusprechen.
Quelle für Wirkung der offenen Unternehmenskultur: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/lebensbereiche/arbeitsleben/pflichten-von-arbeitgebern/pflichten-von-arbeitgebern-node.html